Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem Kennen lernen, bei dem Ihre Anliegen, Probleme und Leiden, Rahmenbedingungen, organisatorische Fragen, sowie Erwartungen und Ziele gemeinsam vereinbart werden. Im Weiteren klären wir gemeinsam, ob Psychotherapie, Coaching oder Beratung für Sie und Ihr Anliegen in Frage kommt und in welcher Konstellation dies sinnvoll erscheint. Therapie und Beratung können im Einzel- Paar- oder Familiensetting statt finden.

 

Die Frequenz und Dauer der Therapie ist unter Anderem von der Intensität der Probleme oder Leiden bzw. der Aktualität der Themen abhängig.

Demnach können Termine von einmal wöchentlich, bis 14-tägig oder noch größeren Abständen variieren. 

Die Entscheidung zum Beginn einer Therapie ist als "mündlicher Therapievertrag" zu verstehen, in dem Vorgehensweise und Ziele der Psychotherapie miteinander vereinbart werden.

 

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der absoluten Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten ( Ehe- Lebenspartner, Erziehungsberechtigten, Sozialversicherungsträgern (§15 PthG), Arbeitsstelle...). Dies betrifft alle Inhalte, wie auch schriftliche Aufzeichnungen.

Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn die berechtigte Sorge besteht, dass Selbst- oder Fremdgefährdung durch die/den Klienten vorliegt.

 

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Einzeltherapie                     (à 50 Min.)     € 110,-   (à 75 Min.)     € 165,-

Paartherapie                       (à 75 Min.)     € 180,-

Familiensitzung                  (à 75 Min.)     € 180,-

Elternberatung                   (à 50 Min.)     € 110,-

Supervision & Coaching    (à 45 Min.)     € 150,-

 

Das Erstgespräch ist bar zu bezahlen. Das Honorar für alle weiteren Sitzungen ist ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.

 

Leistung der Krankenkasse zur Psychotherapie

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. 11), ist eine Teilrefundierung seitens Ihrer Krankenkasse (derzeit € 31,50,- ÖGK,  € 42,40,- BVAEB, € 45,- SVS pro 50 Min. Sitzung) des an mich bezahlten Honorars möglich. Alle dafür notwendigen Schritte werden wir im Erstgespräch ausführlich besprechen.

Absageregelung

Vereinbarte Termine die nicht wahrgenommen werden könne, müssen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt oder verschoben werden. Andernfalls wird die versäumte Sitzung in voller Höhe verrechnet, unabhängig vom Grund der Verhinderung und die Rückerstattung durch die Krankenkasse ist für diese Sitzung nicht möglich.

 

Praxis für Psychotherapie, Supervision & Beratung

Petra Wernicke, MSc

Tel: +43 699 11 92 60 33