Das Erstgespräch findet als verlängerter Termin (75 Minuten) statt, und dient dem Kennenlernen, bei dem Ihre Anliegen, Probleme und Leiden, Rahmenbedingungen, organisatorische Fragen, sowie Erwartungen und Ziele gemeinsam besprochen werden. Im Weiteren klären wir, ob Psychotherapie, Coaching oder Beratung für Sie und Ihr Anliegen in Frage kommt, und in welcher Konstellation dies sinnvoll erscheint. Therapie und Beratung können im Einzel- Paar- oder Familiensetting statt finden.
Die Frequenz und Dauer der Therapie ist unter Anderem von der Intensität der Probleme oder Leiden bzw. der Aktualität der Themen abhängig.
Demnach können Termine von einmal wöchentlich, bis 14-tägig oder noch größeren Abständen variieren.
Die Entscheidung zum Beginn einer Therapie ist als "mündlicher Therapievertrag" zu verstehen, in dem Vorgehensweise und Ziele der Psychotherapie miteinander vereinbart werden.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der absoluten Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten ( Ehe- Lebenspartner, Erziehungsberechtigten, Sozialversicherungsträgern (§15 PthG), Arbeitsstelle...). Dies betrifft alle Inhalte, wie auch schriftliche Aufzeichnungen.
Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn die berechtigte Sorge besteht, dass Selbst- oder Fremdgefährdung durch die/den Klienten vorliegt.
Einzeltherapie (à 50 Min.) € 120,- (à 75 Min.) € 180,-
Paartherapie (à 75 Min.) € 195,-
Familiensitzung (à 75 Min.) € 195,-
Elternberatung (à 50 Min.) € 120,-
1:1 Supervision & Coaching/ Beratung (à 45 Min.) € 150,-
Das Erstgespräch ist ausschließlich bar zu bezahlen. Das Honorar für alle weiteren Sitzungen ist bar, oder ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. 11), ist eine Teilrefundierung seitens Ihrer Krankenkasse (derzeit € 31,50,- ÖGK, € 42,40,- BVAEB, € 45,- SVS pro 50 Min. Sitzung) des an mich bezahlten Honorars möglich. Alle dafür notwendigen Schritte werden wir im Erstgespräch ausführlich besprechen.
Vereinbarte Termine die nicht wahrgenommen werden könne, müssen unabhängig vom Grund, mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Andernfalls wird die versäumte Sitzung in voller Höhe verrechnet. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist für diese Sitzung nicht möglich.
Terminabsagen oder Verschiebungen sind per Anruf, SMS oder E-Mail möglich.