Elternberatung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrg

Die Zeit der Trennung oder Scheidung ist für Kinder aber auch Eltern sehr belastend. Elternschaft bleibt, trotz Trennung der Partnerschaft und deshalb ist es wichtig eine bestmögliche Variante des Elternseins zu finden!

 

Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) haben Eltern vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen. Grundgedanke ist es, auf diese Weise ein Bewusstsein zu schaffen, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben.

Die verpflichtende Scheidungsberatung soll den Eltern ermöglichen, die Trennung so zu gestalten, dass für ihre Kinder möglichst wenig Leid entsteht beziehungsweise sich für die betroffenen Kinder allenfalls sogar Entwicklungschancen auftun.

Hilfreiche Broschüren zum Thema Scheidung und Trennung finden Sie unter den folgenden Links:

>> Was tue ich wenn es zur Trennung/Scheidung kommt?

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Frauen/Mai 2014

Kosten

verpflichtende Elternberatung §95 (à 50 Min.)                € 120,-

Praxis für Psychotherapie, Supervision & Beratung

Petra Wernicke, MSc

Tel: +43 699 11 92 60 33